„Sein oder Nichtsein – das ist hier nicht die Frage“, eher „Rentenanspruch – ja oder nein? Und wenn ja – wieviel?“

Das allgegenwärtige Thema der Bürger und vor allem der Politik, dem Herrn von und zu Merz, der uns für faul hält, ist ja eine nichtendende Story.

Und da ich Stand heute noch 17 Arbeitsjahre vor mir habe, beschäftigte ich mich gestern mit der Rente und kam dann auf absurde Ergebnisse aus Sicht des zahlenden Bürgers.

Ich nehme mein konkret recherchiertes Beispiel:

Angenommen auf meinem Lohnzettel wird monatlich 437 Euro als Arbeitnehmer-Anteil abgezogen. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber den gleichen Betrag als Arbeitgeber-Anteil in die gesetzliche Rentenversicherung.
Sagen wir einfach pauschal, ich arbeite 45 Jahre – durchgehend und das Gehalt bleibt stabil gleich. Ist zwar nicht realistisch. Aber daraus ergibt sich ja zumindest ein Wert.

Das bedeutet:
437 Euro mal 2 (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil) = 874 Euro.
Das mal 45 Jahre = 45x12x874 = 471.960 Euro.

Das wäre der Betrag, den ich eingezahlt hätte bis ich Rentenanspruch habe.

Jetzt mal angenommen, ich würde dann 1800 Euro Rente bekommen, dann müsste ich 262 Monate Rente erhalten, bis sich der Gesamtbetrag amortisiert hat. Das sind knapp 22 Jahre. Dann wäre ich 89 Jahre.

Das wäre toll. Aber die Realtät sieht ja in 17 Jahren wahrscheinlich deutlich anders aus.

Hinzu kommt, und das finde ich so absurd, dass „mein Geld“ das von „meinem Gehaltsnachweis“ mit meinem Namen drauf, ja gar nicht MEIN Geld ist! Auch wenn mein Name drauf steht.

Weiß ja jeder: Die jetzige Generation finanziert die heutigen Rentner. Und für unsere Pflichteinzahlungen bekommen wir maximal Punkte auf dem Rentenbescheid. Ganz wie beim Einkaufen: Steuern zahlen – Punkte sammeln.

Nun könnte ein Mitbürger, der in Deutschland gearbeitet hat und zurück in seine Heimat geht, sich seine Rente auszahlen lassen – Voraussetzung: kein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern. Aber nur: SEINEN Arbeitnehmer-Anteil. Der Arbeitgeber-Anteil, der von SEINER Lohnabrechnung abgerechnet und von der Rentenversicherung eingezogen wurde – ist ausgeschlossen. Hä? Okay.

Für Deutsche ist das übrigens ausgeschlossen. Selbst wenn sie nach Timbuktu auswandern würden. Die Rente wird auch ins Nimmerland überwiesen. Du musst aber jährlich eine Lebensnachweis bringen – also nachweisen, dass du überhaupt noch lebst, dort wo du gerade bist… Augenroll….

Und damit der Staat auch noch mal eventuell ein bisschen Steuern von der Rente kassieren kann, musst du dann auch jährlich deine Steuererklärung abgeben. Bis du tot umfällst. Es sei denn, bei dir gibt’s gar nichts zu holen und der Aufwand lohnt nicht – für das Finanzamt.

Und nun kommen wir zu den 630 Abgeordneten im Bundestag und deren Rente:

Zu dem Begriff „Diäten“.
Dabei ist es interessant zu wissen, wie der Begriff überhaupt entstanden ist.
Das Abgeordnetenmandat war ursprünglich – früher… gaaaanz lange her…. ein Ehrenamt. Damit aber nicht nur reiche Menschen Politik machen konnten, zahlte man den Teilnehmern von Versammlungen eine Entschädigung für ihre täglichen Ausgaben und Verdienstausfall.

Es hieß damals „dieta“ aus dem mittellateinischen. Es entwickelte sich zum „Tagelohn“.

Heute heißt das ganz sportlich „Abgeordnetenentschädigung“. Witzig.

Jedenfalls zahlen sie natürlich nicht selbst ein. Das wird von unseren Steuern finanziert.

Wie lang müssen sie– äh, wir einzahlen bis Anspruch entsteht?

Mindestens 1 Jahr. Ja, ganz recht gehört. Der Bundestagsabgeordnete erhält bereits nach einem Jahr „Mitgliedschaft“ im Deutschen Bundestag eine sogenannte „Altersentschädigung“.

Und das nicht wenig.
Pro Jahr im Bundestag erwirbt er einen Anspruch auf 2,5% der Abgeordnetenentschädigung.
Bei einjähriger Mitgliedschaft also 280 € Rente (bei aktuellen Diäten von 11.200 Euro (bsp)). Bei langjähriger Rumsitzerei im Bundestag erwirbt er natürlich ein Vielfaches.

Möglicherweise ist der Arbeitgeber-Anteil, den wir von unserem Gehalt zahlen für unsere geistreichen Politiker. Aber das sind nur wilde Spekulationen meinerseits. Schließlich zahlen wir ja deren Rente mit unseren Steuern – und für uns sammeln wir Punkte. Hm.

Ach ja, man sagt ja: die Bundestagsabgeordneten „repräsentieren das Volk“.

Das bedeutet, dass 630 Abgeordnete 83,5 Millionen Bürger in Deutschland repräsentieren – also das Volk vertreten.
Das sind in Prozent 0,00075%.

Sehr unwahrscheinlich, dass sie bei dem Einkommen, entschuldigung, bei der „Entschädigung“ überhaupt nachvollziehen können, wie ein „Durchschnittsbürger“ mit durchschnittlichen Einkommen überhaupt leben und leisten muss…


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